Existenzschutz
RISIKO-LEBENSVERSICHERUNG

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SCHÜTZEN SIE, WAS IHNEN LIEB IST!

Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen - finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.


IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  • Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler prüfen wir Ihre Versicherungen stets unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Lebenssituation auf Leistung, Aktualität und Notwendigkeit.
  • Durch den Zugang zu Sonderkonzepten, können wir Versicherungsprodukte genau auf Ihren tatsächlichen Bedarf zuschneiden. Daraus ergibt sich stets ein Optimierungs- & Einsparpotential.
  • Persönliche Beratung liegt uns am Herzen. Deshalb erhalten Sie bei uns immer einen festen Ansprechpartner - denn Versicherungen sind Vertrauenssache.
  • Als unabhängiger Versicherungs­makler sind wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. So können wir garantieren, dass Sie immer die besten Vorsorge- und Versicherungsprodukte erhalten.
  • Im Schadensfall zeigt sich die wahre Stärke eines Versicherungsmaklers. Bei uns werden sie nicht allein gelassen - Ihr persönlicher Ansprechparten steht Ihnen zur Seite, um eine schnelle und faire Bearbeitung Ihrer Anliegen zu garantieren.

 

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HILFE VOM STAAT - WAS BEKOMMEN DIE HINTERBLIEBENEN?

DAS BEKOMMEN DIE HINTERBLIEBENEN

Kleine Witwen-/Witwerrente:
25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen; befristet auf 2 Jahre

Große Witwen-/ Witwerrente:
55% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

Halbwaisenrente:
10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

Vollwaisenrente:
20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

WITWEN/WITWERRENTE

Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/ Witwerrente. Das bekannte Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.

Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung

Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/ Witwerrente gezahlt.

Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche.

Beide Renten werden grundsätzlich nur solange gezahlt, bis Witwe oder Witwer wieder heiraten.


SORGEN SIE VOR

Die durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente beträgt gerade mal 500 € im Monat. Die Unterstützung durch den Staat reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Durch eine Risikolebensversicherung können neben den Beerdigungskosten (durchschnittlich zw. 4.000 € bis 6.000 €) auch die laufenden Verpfl ichtungen beglichen werden. Deshalb sollte die Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird, ausreichend hoch sein.

Wie die Grafik zeigt, fehlen der Familie jeden Monat 1.378 €.

Der genaue Absicherungsbedarf hängt von der Lebenssituation ab. Ein Alleinverdiener mit Frau, zwei kleinen Kindern und einer Hypothek, hat sicherlich einen anderen Bedarf als ein kinderloses Ehepaar, das zur Miete wohnt.

„Faustformel“
Die Versicherungssumme sollte etwa drei bis fünf
Brutto-Jahresgehältern entsprechen. Belastungen durch Darlehen sollten dabei zusätzlich berücksichtigt werden.

Für die oben erwähnte Beispiel-Familie sollte die Versicherungssumme also mind. 100.000 bis 150.000 € betragen.

Greifen Sie auf Experten zurück: Die genaue Höhe der Absicherung sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherungsmakler ermitteln und auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.


5.0
5
16
H.P. aus Stuttgart am 26.04.2019:

Unkompliziert und schnell mehr ]

Helmut Müller aus Stuttgart am 23.04.2019:

Sehr aufschlussreiche und kompetente Beratung durch Herrn Höwner. Schnelle und umfassende Beantwortungen meiner Fragen. Auch sehr netter Kontakt. Alles in Allem kann ich die VMS Gmbh nur bestens empfehlen. Ich werde mich noch zu weiteren Versicherungsangelegenheiten beraten lassen. mehr ]

R. aus Plochingen am 10.04.2019:

Ausgezeichnete und sehr kompetente Versicherungsberatung für mein Unternehmen und mich persönlich! mehr ]


WORAUF SOLLTEN SIE ACHTEN?

Bei Beantragung einer Risikolebensversicherung sind im Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten. Es ist wichtig, dass Sie diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Je nach Krankengeschichte und gewünschter Absicherungshöhe sind evtl. weitere Unterlagen nötig, wie z.B. Arztberichte.

Steigende Lebenshaltungskosten und Inflation erhöhen Ihren Vorsorgebedarf. Damit der Versicherungsschutz auch in vielen Jahren noch Ihrem Absicherungsbedarf entspricht, empfiehlt es sich, einen Vertrag mit Dynamik abzuschließen. Durch die Dynamisierung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen automatisch - ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Zusätzlich bieten Verträge mit umfangreichen Nachversicherungsgarantien die Sicherheit, dass Sie den Schutz an sich ändernde Lebenssituationen anpassen können. So ermöglichen diese Garantien z.B., dass Sie die Versicherungssumme bei Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können.

Stellen Sie sicher, dass die Laufzeit ausreichend lange gewählt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist unproblematisch möglich. Eine Verlängerung ist meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und höheren Prämien verbunden. Auch bei einer Risikolebensversicherung „spart“ ein junges Eintrittsalter Geld. Zudem sollten Sie die Versicherungssumme hoch genug wählen. Sichern Sie lieber etwas mehr ab, damit auch ungeplante Entwicklungen in Ihrem Leben und steigende Ansprüche im Laufe der Zeit mit berücksichtigt sind.


HOHE ABSICHERUNG - GERINGE BEITRÄGE

Eine Risikolebensversicherung ist eine relativ günstige Absicherungsform. Hohe Versicherungsummen sind meist schon für wenig Geld versicherbar. Die Versicherungsprämie hängt in der Regel von Alter, Geschlecht, Versicherungssumme und Laufzeit ab. Es können aber noch Zuschläge für riskante Hobbys oder Vorerkrankungen dazu kommen. Einige Versicherungsunternehmen bieten zudem günstigere Prämien für Nichtraucher und bestimmte Berufe an.

In den meisten Angeboten wird eine Brutto- und eine Netto-Prämie ausgewiesen. Dieser Unterschied kommt zustande, da die Versicherungsunternehmen die Kunden an den erwirtschafteten Überschüsse beteiligen. Sofern Sie sich für das System der „Beitragsverrechnung“ entschieden haben, reduzieren die Überschüsse die laufenden Prämien. Die Netto-Prämie ist der derzeit gültige Zahlbeitrag für Ihre Risikolebensversicherung. Die Brutto-Prämie ist der maximal mögliche Beitrag, wenn die Überschussbeteiligung reduziert werden muss.

Damit Ihre Prämie auch in vielen Jahren noch bezahlbar bleibt, ist es wichtig, ein finanzstarkes Unternehmen zu wählen, das Ihnen auch in Zukunft noch hohe Überschüsse gutschreiben kann.


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