Gesundheit
Private Krankenversicherung

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WENN SIE DIE WAHL HABEN, SOLLTE IHNEN DIE ENTSCHEIDUNG NICHT SCHWER FALLEN!

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten.


IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  • Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler prüfen wir Ihre Versicherungen stets unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Lebenssituation auf Leistung, Aktualität und Notwendigkeit.
  • Durch den Zugang zu Sonderkonzepten, können wir Versicherungsprodukte genau auf Ihren tatsächlichen Bedarf zuschneiden. Daraus ergibt sich stets ein Optimierungs- & Einsparpotential.
  • Persönliche Beratung liegt uns am Herzen. Deshalb erhalten Sie bei uns immer einen festen Ansprechpartner - denn Versicherungen sind Vertrauenssache.
  • Als unabhängiger Versicherungs­makler sind wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. So können wir garantieren, dass Sie immer die besten Vorsorge- und Versicherungsprodukte erhalten.
  • Im Schadensfall zeigt sich die wahre Stärke eines Versicherungsmaklers. Bei uns werden sie nicht allein gelassen - Ihr persönlicher Ansprechparten steht Ihnen zur Seite, um eine schnelle und faire Bearbeitung Ihrer Anliegen zu garantieren.

 

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FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z.B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.

Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich. Der Wechsel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2019 über 60.750 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5.062,50€ bei 12 Gehältern.


WAS BIETET MIR DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG?

  • Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
  • Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
  • Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
  • Freie Arztwahl, auch Privatärzte
  • Bessere Behandlung, da die Ärzte mehr Geld bekommen
  • Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
  • Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
  • Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif

Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern.
Zusätzlich kann wahlweise folgendes versichert werden:

  • Krankenhaus- und Pflegetagegelder
  • Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
  • spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten

5.0
5
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H.P. aus Stuttgart am 26.04.2019:

Unkompliziert und schnell mehr ]

Helmut Müller aus Stuttgart am 23.04.2019:

Sehr aufschlussreiche und kompetente Beratung durch Herrn Höwner. Schnelle und umfassende Beantwortungen meiner Fragen. Auch sehr netter Kontakt. Alles in Allem kann ich die VMS Gmbh nur bestens empfehlen. Ich werde mich noch zu weiteren Versicherungsangelegenheiten beraten lassen. mehr ]

R. aus Plochingen am 10.04.2019:

Ausgezeichnete und sehr kompetente Versicherungsberatung für mein Unternehmen und mich persönlich! mehr ]


IST EINE RÜCKKEHR IN DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG MÖGLICH?

Personen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.

Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 60.750 € fällt, also monatlich 5.062,50 €. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er im Jahr 2019 unter 54.450 € Bruttoverdienst haben muss, damit er wieder pflichtversichert wird.


WONACH RICHTEN SICH DIE BEITRÄGE IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG?

1. Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge. Diese sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang.

2. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erheben, richten sich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung - in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung

3. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.


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