BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

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Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig!

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!


IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  • Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler prüfen wir Ihre Versicherungen stets unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Lebenssituation auf Leistung, Aktualität und Notwendigkeit.
  • Durch den Zugang zu Sonderkonzepten, können wir Versicherungsprodukte genau auf Ihren tatsächlichen Bedarf zuschneiden. Daraus ergibt sich stets ein Optimierungs- & Einsparpotential.
  • Persönliche Beratung liegt uns am Herzen. Deshalb erhalten Sie bei uns immer einen festen Ansprechpartner - denn Versicherungen sind Vertrauenssache.
  • Als unabhängiger Versicherungs­makler sind wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. So können wir garantieren, dass Sie immer die besten Vorsorge- und Versicherungsprodukte erhalten.
  • Im Schadensfall zeigt sich die wahre Stärke eines Versicherungsmaklers. Bei uns werden sie nicht allein gelassen - Ihr persönlicher Ansprechparten steht Ihnen zur Seite, um eine schnelle und faire Bearbeitung Ihrer Anliegen zu garantieren.

 

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STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM ARBEITNEHMER

Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen.
Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei (2019: 268 Euro monatlich), die nächsten 4% sind nur steuerfrei).

Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Auch bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge angerechnet. Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus.


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H.P. aus Stuttgart am 26.04.2019:

Unkompliziert und schnell mehr ]

Helmut Müller aus Stuttgart am 23.04.2019:

Sehr aufschlussreiche und kompetente Beratung durch Herrn Höwner. Schnelle und umfassende Beantwortungen meiner Fragen. Auch sehr netter Kontakt. Alles in Allem kann ich die VMS Gmbh nur bestens empfehlen. Ich werde mich noch zu weiteren Versicherungsangelegenheiten beraten lassen. mehr ]

R. aus Plochingen am 10.04.2019:

Ausgezeichnete und sehr kompetente Versicherungsberatung für mein Unternehmen und mich persönlich! mehr ]


STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM ARBEITGEBER

Eine Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen. Der Wert der Versicherung muss deshalb nicht in der Bilanz aktiviert werden. Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur GRV sozialversicherungsfrei (2019: 268 Euro monatlich). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sparen Sozialversicherungsbeiträge.
Tipp: Erhöhen Sie die künftige Rente Ihrer Mitarbeiter, indem Sie z.B. einmal im Jahr die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Sonderzahlung in die Direktversicherung einzahlen. Bei Rentenbezug ergeben sich ebenfalls keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Die Leistung erhält der künftige Rentner direkt vom Versicherungsunternehmen.

Geringverdienerförderung

Ab 2018 erhalten Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn Sie Mitarbeitern mit maximal 2.200 Euro brutto / Monat eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichten. Zahlen Sie einen Beitrag zwischen 240 Euro und 480 Euro jährlich ein, erhalten Sie 30 % des Beitrags zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit über die Lohnsteuerverrechnung erstattet.


WAS PASSIERT BEI ARBEITGEBERWECHSEL ODER INSOLVENZ?

Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Handelt es sich um eine Arbeitgeberfinanzierung, entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit.

Scheidet er aus Ihrem Unternehmen aus, geben sich folgende Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag.
  • Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.
  • Der Arbeitnehmer kann den Vertrag aus eigenen Beiträgen weiter finanzieren.
  • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftigen Rente weiter.

Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.


WARUM IST DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE INTERESSANT?

Rechtsanspruch erfüllt

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.

Gut für Image, Motivation und Mitarbeiterbindung

Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch Zuschüsse dabei unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.

Mittel zur Mitarbeitergewinnung

Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr, als z. B. ein Firmenwagen. Mit einer durchdachten betrieblichen Altersvorsorge machen Sie Ihr Unternehmen fit für den „War for Talents“.

Bilanzneutral und gut kalkulierbar

Eine Direktversicherung verhält sich bilanzneutral. Sie muss nicht in der Bilanz aktiviert werden.
Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen werden auch keine Beiträge für den Pensionssicherungsverein fällig.

Ersparnis

Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge auf die abgeführten Beiträge zur Direktversicherung bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (2019: 268 Euro monatlich). Beiträge, die Sie als Arbeitgeber freiwillig zuschießen, sind Betriebsausgaben.

Zuschusspflicht

Ab 2019 müssen für neu abgeschlossene, durch Gehaltsumwandlung finanzierte bAV-Verträge 15% des umgewandelten Sparbetrags als Arbeitgeberzuschuss einbezahlt werden. Für bereits bestehenden Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, gilt diese neue Zuschusspflicht ab 2022.

Bestehende Versorgungszusagen, die einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV bereits vorsehen, erfüllen diese Neuverpflichtung zum Zuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht automatisch. Dies raten wir immer zu prüfen!

Flexible Produktauswahl

Sie bzw. Ihr Mitarbeiter können aus einer Vielzahl von Direktversicherungstarifen auswählen - von klassischer Kapitalanlage bis Anlage in Fonds.


DIE VORTEILE FÜR ARBEITGEBER AUF EINEN BLICK

  • Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
  • Imageverbesserung
  • Motivation und Mitarbeiterbindung
  • Mittel zur Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer
  • Steuer- und sozialabgabenmindernde Wirkung der Zuschüsse
  • Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart
  • Bilanzneutral und gut kalkulierbar
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Flexible Produktauswahl
  • Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden des Mitarbeiters

DIE VORTEILE FÜR ARBEITNEHMER AUF EINEN BLICK

  • Steuerlich geförderte Altersvorsorge
  • Individuelle Gestaltung möglich
  • Beiträge sind bis zur Fördergrenze sozialversicherungs- und einkommenssteuerfrei
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Auch für kleine Beiträge gut geeignet
  • Vertrag kann bei Ausscheiden zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden

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