Haftpflicht
BETRIEBS- & PRODUKTHAFTPFLICHT

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MITDENKEN ZAHLT SICH AUS...

Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.


IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  • Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler prüfen wir Ihre Versicherungen stets unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Lebenssituation auf Leistung, Aktualität und Notwendigkeit.
  • Durch den Zugang zu Sonderkonzepten, können wir Versicherungsprodukte genau auf Ihren tatsächlichen Bedarf zuschneiden. Daraus ergibt sich stets ein Optimierungs- & Einsparpotential.
  • Persönliche Beratung liegt uns am Herzen. Deshalb erhalten Sie bei uns immer einen festen Ansprechpartner - denn Versicherungen sind Vertrauenssache.
  • Als unabhängiger Versicherungs­makler sind wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. So können wir garantieren, dass Sie immer die besten Vorsorge- und Versicherungsprodukte erhalten.
  • Im Schadensfall zeigt sich die wahre Stärke eines Versicherungsmaklers. Bei uns werden sie nicht allein gelassen - Ihr persönlicher Ansprechparten steht Ihnen zur Seite, um eine schnelle und faire Bearbeitung Ihrer Anliegen zu garantieren.

 

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HÄUFIGE FRAGEN

Für wen ist die Versicherung?

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber.

Was ist versichert?

Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht- Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.

Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht- Versicherung mitversichert.
Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.

  • durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
  • für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
  • durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
  • durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen

Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht- Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.

Wo gilt die Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch ihre Lieferung oder ihr „Liefernlassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, welche für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.

Wie lässt sich die die Versicherungssumme ermitteln?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Was ist zu beachten?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.


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