Altersvorsorge
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

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SCHON JETZT AN SPÄTER DENKEN!

Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sie ist existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenve...mehr ]


IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  • Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler prüfen wir Ihre Versicherungen stets unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Lebenssituation auf Leistung, Aktualität und Notwendigkeit.
  • Durch den Zugang zu Sonderkonzepten, können wir Versicherungsprodukte genau auf Ihren tatsächlichen Bedarf zuschneiden. Daraus ergibt sich stets ein Optimierungs- & Einsparpotential.
  • Persönliche Beratung liegt uns am Herzen. Deshalb erhalten Sie bei uns immer einen festen Ansprechpartner - denn Versicherungen sind Vertrauenssache.
  • Als unabhängiger Versicherungs­makler sind wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. So können wir garantieren, dass Sie immer die besten Vorsorge- und Versicherungsprodukte erhalten.
  • Im Schadensfall zeigt sich die wahre Stärke eines Versicherungsmaklers. Bei uns werden sie nicht allein gelassen - Ihr persönlicher Ansprechparten steht Ihnen zur Seite, um eine schnelle und faire Bearbeitung Ihrer Anliegen zu garantieren.

 

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WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?

Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung. Ihr Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Sie als Arbeitnehmer sind als versicherte Person bezugsberechtigt.
Es gibt bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten: Arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.


FÜR WEN IST EINE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE INTERESSANT?

Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis interessant, nicht nur für „Besserverdiener“.
Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der betrieblichen Altersvorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit vorzusorgen.

Tarifverträge

In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Informieren Sie sich bei Ihrer Personalabteilung.

Minijob-Rente

Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Direktversicherung vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sog. Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen. Einzige Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein und der Verdienst darf 450 € im Monat nicht überschreiten. 

VWL: Vermögenswirksame Leistungen Umwandlung

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, denn sie sind Bestandteil des Lohns/Gehalts. Herkömmliche VL (Bausparen, Fondssparen, Banksparen etc.) führen zu einer Belastung mit Steuern und Sozialabgaben. Besser: Umwandlung der VL-Beiträge in eine Beitragszahlung zur betrieblichen Altersvorsorge. Sie sparen dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was wiederum Ihr Nettogehalt erhöht.


5.0
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H.P. aus Stuttgart am 26.04.2019:

Unkompliziert und schnell mehr ]

Helmut Müller aus Stuttgart am 23.04.2019:

Sehr aufschlussreiche und kompetente Beratung durch Herrn Höwner. Schnelle und umfassende Beantwortungen meiner Fragen. Auch sehr netter Kontakt. Alles in Allem kann ich die VMS Gmbh nur bestens empfehlen. Ich werde mich noch zu weiteren Versicherungsangelegenheiten beraten lassen. mehr ]

R. aus Plochingen am 10.04.2019:

Ausgezeichnete und sehr kompetente Versicherungsberatung für mein Unternehmen und mich persönlich! mehr ]


STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM ARBEITNEHMER

Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen. Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei (2019: 268 Euro monatlich), die nächsten 4% sind nur steuerfrei).

Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls angerechnet. Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus.

Auch dem Arbeitgeber bringt die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung verschiedene Vorteile.


HÄUFIGE FRAGEN

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz

Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten
Direktversicherung haben Sie vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Beträge (Arbeitgeberfinanzierung), entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht in der Regel erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit, außer dies ist vertraglich anders geregelt. Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertag.
  • Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.
  • Sie können den Vertrag aus eigenen Beiträgen privat weiter finanzieren.
  • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftiger Rente weiter.

Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.

Was passiert im Todesfall während der Ansparphase

In aller Regel entspricht die betriebliche Altersvorsorge den Regelungen des § 3 Nr. 63 EStG. Hier kann Vertragsguthaben bei Tod nur an diesen Personenkreis in dieser Rangfolge ausgezahlt werden:

  • In gültiger Ehe lebender Ehegatte
  • Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Kinder der versicherten Person (solange ein Kindergeldanspruch besteht)

Abweichend von dieser grundsätzlichen Regelung kann auch der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft oder der frühere Ehegatte der versicherten Person begünstigt werden. Hierfür muss die Person aber namentlich benannt sein.

Gibt es keine der hier genannten Personen, die für eine Begünstigung in Frage kommen, greift eine weitere Ausnahme. Dann können über die sog. „Sterbegeldregelung“ bis zu 8.000 Euro des Vertragsguthabens an eine beliebige, namentlich zu nennende, Person gehen. Wurde eine solche nicht benannt, kommt das Vertragsguthaben der Versichertengemeinschaft zugute.

Ausnahme von der Regel: Wer (auch) eine betriebliche Altersvorsorge nach § 40b EStG („alte“ Regelung) bespart, kann hierfür beliebige Hinterbliebene als Bezugsberechtige einsetzen.


DIE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  • Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge
  • Fördereffekt: Es fließt mehr in die Vorsorge als Sie selbst aufwenden
  • Die Beiträge zur bAV sind teils steuer- und sozialabgabenfrei
  • Flexible Produktauswahl
  • Lebenslange Rente
  • Kapitalauszahlungen möglich
  • Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
  • Insolvenzschutz
  • Nach Unverfallbarkeit keine Anrechnung auf Hartz IV während der Ansparphase
  • Sollten Sie in Ihrem Rentenbezug auf Sozialleistungen angewiesen sein, können Sie eine zusätzliche Altersrente bis zu einem Freibetrag von 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII aus Altersvorsorgeverträgen zusätzlich beziehen, ohne dass diese von Ihrer Grundsicherung abgezogen werden.

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge.

Daneben sollten Sie u. a. aber auch die Riester-/ Rürup-Rente und die private Rentenversicherung beachten. Je nach Lebenssituation kann eine andere Art der Vorsorge oder eine Kombination aus verschiedenen Varianten vorteilhaft sein.


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